Es ist möglich für die Beratung im Bereich Qualitätsmanagement nachträglich Fördermittel zu erhalten.

Alle Informationen dieser Seite wurden der "Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes" entnommen.

Es bestehen Fördermöglichkeiten durch das Bundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleDie Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes ist eine Vorprüfstelle im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Sie bewertet Antragsunterlagen von bereits durchgeführten Unternehmensberatungen sowie Informations- und Schulungsveranstaltungen hinsichtlich möglicher Bundeszuschüsse. Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragstellung.

Gegenstand der Förderung

Allgemeine Beratungen und spezielle Beratungen (Technologie- und Innovationsberatungen, Außenwirtschaftsberatungen, Qualitätsmanagementberatungen, Kooperationsberatungen, Mitarbeiterbeteiligung, Ratingberatungen) sowie Umweltschutzberatungen, Arbeitsschutzberatungen, Beratung von Unternehmerinnen, Beratungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Beratung von Migranten.

Antragsberechtigte

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freie Berufe im Rahmen vorgegebener Grenzen für Umsatz (< 50 Mio. Euro) oder Bilanzsumme (< 43 Mio. Euro) sowie Anzahl der Beschäftigten (< 250 Mitarbeiter).

Art und Höhe der Förderung

Zuschüsse zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Höchstzuschuss in den alten Bundesländern 50% max. 1.500,00 Euro, in den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg 75 % max. 1.500,00 Euro.

Bei allgemeinen Beratungen und speziellen Beratungen hat jedes Unternehmen ein Beratungskontingent von jeweils insgesamt 3.000,00 Euro im Rahmen der Laufzeit der Richtlinien.

Die Beratungen müssen den Richtlinienanforderungen genügen.

Die Förderung erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.

Entscheidungsgrundlage

Richtlinien über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe vom 27. Juni 2008 (BAnz. 99, S. 2404).

Die Zuwendungen werden als „De-minimis“-Beihilfen gewährt.

Antragsfrist / Antragstellung

Zuschussanträge sind bei der Leitstelle für Gewerbeförderung in Köln einzureichen.

Die vollständigen Antragsunterlagen müssen spätestens 3 Monate nach Abschluss der Beratung und Zahlung der Beratungskosten der Leitstelle vorliegen.